Unser Pflegedienst ist ständig bestrebt, seine Qualität weiter zu verbessern.
Aus diesem Grunde werden Maßnahmen der internen und externen
Qualitätssicherung durchgeführt und dokumentiert.
interne Maßnahmen
In unserem Pflegedienst gestalten die Mitarbeiter/innen die Qualität der Pflege.
Sie sind somit die wichtigsten qualitätsbestimmenden Faktoren in unserer Einrichtung.
Um Qualität und Fähigkeit zu steigern, werden kontinuierlich Fort- und
Weiterbildungen angeboten.
Die Leitung und deren Stellvertretung beobachten die Mitarbeiter und geben an,
welche Fortbildungen nötig sind.
Ebenso werden Vorschläge von allen Mitarbeiter/innen in die Planung von Fortbildungen mit einbezogen.
Pflegestandards
Pflegestandards sind schriftlich festgelegte und allgemein gültige normen, die einem
gezielten Aufgabenbereich eindeutig zuzuordnen sind und die Qualität der Pflege definieren.
Pflegestandards sind Vorgaben zu Pflegeleistungen und beschreiben die Vorbereitung,
Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation einer Pflegemaßnahme.
Sie stellen erbrachte Leistungen dar und gelten als Leistungsnachweise von
Pflegequalität und Pflegeleistung.
Pflegeplanung
Unser Pflegedienst erstellt nach dem Erstbesuch eine Pflegeplanung nach dem von uns vorliegenden Pflegemodell (nach Krohwinkel). Eine examinierte Pflegekraft wird diese Planung vornehmen und
überwachen, damit zu jeder Zeit der Pflegeprozess mit der Pflegeplanung übereinstimmt und fachgerecht danach gearbeitet werden kann.
Evaluation
(Überprüfung der Wirksamkeit pflegerischer Leistungen)
Dieses findet im Rahmen einer Pflegevisite statt. Sie wird als Besuch beim Klienten durchgeführt und dient u. a. der Erörterung des Befindens des Pflegebedürftigen, seiner Zufriedenheit mit dem
Pflegedienst sowie der kontinuierlichen Bearbeitung und Kontrolle der Pflegeprozessplanung und Dokumentation. Gleichzeitig bildet sie eine Möglichkeit, die Qualität der Pflege zu beurteilen und
zu optimieren.
Die Pflegevisite ist ein kundenzentriertes Planungs- und Bewertungsinstrument. Zudem ist die regelmäßige Evaluation rechtlicher Nachweis für eine fachgerecht ausgeführte
Pflege.
Die Leitung des Pflegedienstes führt regelmäßige Pflegvisiten durch.
Schweigepflicht
Die Schweigepflicht für Gesundheitsberufe ergibt sich bereits aus der Gesetzgebung.
Trotzdem werden bei Neueinstellungen nochmals mündlich und schriftlich auf die Verschwiegenheitspflicht hingewiesen bzw. die Verpflichtung dem Arbeitsvertrag mit angehängt. Zusätzlich wird diese
jährlich in Dienstbesprechungen für das gesamte Personal wiederholt.
Einarbeitungskonzept
Die Einarbeitungsmappe soll dem neuen Mitarbeiter/innen einen schnellen und guten Überblick über als auch in die Einrichtung verschaffen.
Vom zeitlich günstigen Arbeitsantritt über die Fülle und Sammlung von Informationen bis hin zur eigenverantwortlichen Übernahme von Tätigkeiten. Das bildet eine relative Sicherheit für beide
Seiten.